Mitarbeiterbeteiligungen erfreuen sich auch in Deutschland an steigender Beliebtheit. Deren steuerliche Einordung ist jedoch hoch komplex. Gesetzgeber und Rechtsprechung stärken nun deren steuerliche Rechtsstellung und Praktikabilität.
Neben den herkömmlichen Due-Diligence-Bereichen wie Legal, Tax, Finance, Commercial, Tech und Weitere wird der ESG-Due-Diligence-Prozess zukünftig eine erhebliche Rolle bei Unternehmenstransaktionen spielen.
Steuerliche Anreize im Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums vom 12.04.2023 sollen Mitarbeiterbeteiligungen an Unternehmen fördern und ausweiten.