Immobilien
Newsletter-Beiträge zu steuerlichen Themen im Bereich Immobilien und Real Estate.

Mitarbeiterbeteiligungen sind ein beliebtes Instrument, um Mitarbeiter am Unternehmenserfolg teilhaben zu lassen und ihre Motivation zu steigern. Insbesondere bei Start-Ups und in der IT-Branche erfreuen sich Mitarbeiter- oder Managerbeteiligungen hoher Beliebtheit, um attraktive Vergütungspakete anbieten zu können. Dabei können Manager und Mitarbeiter Anteile am Unternehmen erhalten, die sie entweder direkt nach ihrer Zuteilung oder nach einer gewissen Zeit verkaufen können. Im Folgenden möchten wir einen Überblick über Mitarbeiterbeteiligungen und die steuerlichen Konsequenzen ihrer Ausgabe und späteren Veräußerung im Exit- oder Leaver-Fall geben. Ein besonderes Augenmerk legen wir auf die sogenannten Hurdle Shares als kreative Gestaltungsalternative zu herkömmlichen Beteiligungsformen mit lohnsteuerlichen Begünstigungen.

Der Formwechsel ist anders als Verschmelzung oder Spaltung gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. § 190 ff. UmwG keine Übertragung und damit kein Anschaffungsvorgang. Stattdessen wechselt lediglich das Rechtskleid des Unternehmens. Beim internationalen Formwechsel können sich dennoch bilanzielle Besonderheiten ergeben, auch wenn Rechtsträgeridentität besteht.

Zum 1. Januar 2025 tritt eine Reihe wesentlicher Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) in Kraft. Die Änderungen zielen darauf ab, die administrativen Anforderungen für Meldepflichtige zu verringern und gleichzeitig die Transparenz und Kontrolle im internationalen Zahlungsverkehr zu erhöhen.

In der globalisierten Wirtschaft spielen Verrechnungspreise (Transfer Pricing) eine entscheidende Rolle bei der Steuerbemessung multinationaler Unternehmen. Die jüngsten Änderungen im internationalen Steuerrecht haben zu verschärften Vorlage- und Mitwirkungspflichten zu Lasten dieser Unternehmen geführt, die internationale Unternehmensgruppen vor neue Herausforderungen stellen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Transparenz zu erhöhen und Steuervermeidung zu verhindern.