Mitarbeiterbeteiligungen erfreuen sich auch in Deutschland an steigender Beliebtheit. Deren steuerliche Einordung ist jedoch hoch komplex. Gesetzgeber und Rechtsprechung stärken nun deren steuerliche Rechtsstellung und Praktikabilität.
Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero gelten als immaterielle Wirtschaftsgüter und können zu steuerpflichtigen Transaktionen führen (Bundesfinanzhof)