Neues Meldeverfahren für FATCA & CRS ab dem Berichtsjahr 2025
FACTA- und CRS-Meldungen sind ab dem Berichtsjahr 2025 ausschließlich über das BZSt-Online-Portal möglich
Die internationalen Standards zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten stellen Finanzinstitute seit Jahren vor komplexe rechtliche und technische Anforderungen. Mit dem Wechsel des Meldeverfahrens für FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) und CRS (Common Reporting Standard) in Deutschland ab dem Berichtsjahr 2025 auf das BZSt-Online.Portal verschärft sich der Handlungsbedarf: Die bisherige technische Infrastruktur wird abgelöst – Anpassungen in Systemen und Prozessen sind erforderlich, um weiterhin rechtskonform melden zu können.
Das US-amerikanische Gesetz FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) beruht auf einem bilateralen Abkommen zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland. Demnach sind deutsche Finanzinstitute verpflichtet, Konten von Personen mit US-Steuerpflicht zu identifizieren und entsprechende Informationen zu melden. Der Common Reporting Standard (CRS) wurde von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt und stellt einen globalen, multilateralen Standard für den automatischen Austausch steuerrelevanter Finanzinformationen dar.
Beide Regelwerke verfolgen ein gemeinsames Ziel: Sie sollen internationale Steuervermeidung und Steuerhinterziehung eindämmen, indem sie für mehr Transparenz bei Auslandskonten sorgen. Investoren und Family Offices kennen diese beiden Informationspflichten aus KYC-Prozessen im Zuge ihrer Onboarding-Prozesse bei Private Equity Fonds.
Finanzinstitute mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland – darunter Banken, bestimmte Versicherungen sowie Investmentgesellschaften – sind verpflichtet, ihre Kunden hinsichtlich einer möglichen Steuerpflicht in den USA oder in anderen CRS-Teilnahmestaaten zu prüfen. Wenn bei dieser Prüfung meldepflichtige Finanzkonten oder Beteiligungen festgestellt werden, müssen diese Daten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weitergeleitet werden. Die Frist für die Meldung endet jeweils am 31. Juli des folgenden Kalenderjahres.
Meldungen bis einschließlich des Berichtsjahres 2024 waren über das ELSTER-Portal „Mein BOP“ einschließlich der ELSTER-Massendatenschnittstelle (ELMA) abzugeben. Ab dem Berichtsjahr 2025 sind Meldungen ausschließlich über das BZSt online.portal möglich.
Mit der vollständigen Umstellung auf das BZSt online.portal für FATCA- und CRS-Meldungen ab dem Berichtsjahr 2025 gehen für meldende Finanzinstitute technische Veränderungen und geänderte Anforderungen an die interne Compliance einher. Umso wichtiger ist es, frühzeitig aktiv zu werden, die internen Prozesse zu prüfen und alle erforderlichen technischen Voraussetzungen zu schaffen. So lassen sich Meldefehler und Sanktionen vermeiden – und ein reibungsloser Übergang in das neue Verfahren sicherstellen.
Autor:
Luca Ryan
Dipl.-Jurist (univ.)
Rechtsanwalt