MAMÁ


Asesoramos a empleadores públicos y privados en cuestiones prácticas y estratégicas y apoyamos procesos de toma de decisiones acordes con la legislación laboral y las mejores prácticas. Como expertos en derecho laboral tradicional, nos especializamos en derechos de los empleados, igualdad salarial y seguridad y salud en el trabajo. Asesoramos a empleadores públicos y privados en cuestiones prácticas y estratégicas y apoyamos procesos de toma de decisiones acordes con la legislación laboral y las mejores prácticas. Como expertos en derecho laboral tradicional, nos especializamos en derecho de derechos humanos, igualdad de remuneración y seguridad y salud en el trabajo. Asesoramos a empleadores públicos y privados en cuestiones prácticas y estratégicas y apoyamos procesos de toma de decisiones acordes con la legislación laboral y las mejores prácticas. Como expertos en derecho laboral tradicional, nos especializamos en derechos de los empleados, igualdad salarial y seguridad y salud en el trabajo.

Por Jakob Eisenreich 27 de julio de 2025
Der Bundesfinanzhof stellt in seinem Urteil vom 8. Mai 2025 klar, dass Anteilsveräußerungen an Personengesellschaften mit Personentochtergesellschaften im In- und Ausland als einheitlicher Vorgang anzusehen sind und eine Aufteilung der gesamten stillen Reserven innerhalb der veräußerten Gesellschaftsgruppe nicht auf einzelne Gesellschaften nicht zulässig ist. Diese sind in einer Summe auf oberster Ebene der Gewerbesteuer zu unterwerfen; oder eben nicht, wenn natürliche Personen diese Anteile veräußern.
Por Maria Hönig 22 de julio de 2025
Dubai und das Thema Ertragsteuern prägen gegenwärtig die Schlagzeilen deutscher Wirtschafts- und Tageszeitungen. Seit 2021 werden mittels erworbener Datensätze aus Dubai Steuerverkürzungen deutscher Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit sog. Dubai-Investments vermehrt durch deutsche Steuerstrafverfolgungsbehörden geprüft. Der Fokus liegt hierbei auf Immobilien-Investments und Betriebsstätten deutscher Influencer mit Wohnsitz in den Vereinigten Arabischen Emiraten bzw. Dubai. Aus steuerrechtlicher Sicht ist darüber hinaus zu vermelden, dass sich die Vereinigten Arabischen Emirate und Dubai als internationaler Handels- und Finanzmarktplatz global anerkannten Besteuerungsgrundsätzen angleichen.
Por Lena Brandl 8 de julio de 2025
Zwei aktuelle Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigen, wie komplex die Abgrenzung zwischen der Vermögensverwaltung und dem gewerblichen Grundstückshandel sowie die Besteuerung im Rahmen privater Veräußerungsgeschäfte ist. Zum einen konkretisiert der BFH die Anwendung der sogenannten Drei-Objekt-Grenze bei der erweiterten Gewerbesteuerkürzung für Immobilienunternehmen. Zum anderen bestätigt der BFH die steuerliche Behandlung von teilentgeltlichen Grundstücksübertragungen, z.B. bei Übernahme von offenen Darlehen durch den Beschenkten, als privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG.
Por Jakob Eisenreich 2 de julio de 2025
Der One Big Beautiful Bill Act könnte mit Blick auf ausländische Anleger mit (Fonds-)Investments in den USA zu einer Erhöhung der Quellenbesteuerung in den USA und somit zur effektiven Renditeminderung von US-Investments führen. 
Por Luca Ryan 24 de junio de 2025
In der Praxis führt die Besteuerung von Vergütungen an Unternehmensverkäufer häufig zu Streitigkeiten mit der Finanzverwaltung. Kernpunkt dieser Diskussionen ist die Qualifikation als Arbeitslohn oder Kaufpreisbestandteil.
Por Jakob Eisenreich 10 de junio de 2025
Das Fi nanzgericht Rheinland-Pfalz hat die Position von Gesellschaftern mit Put-Optionen bezüglich ihrer Geschäftsanteile durch sein Urteil gestärkt und zu einem weiteren Fall des wirtschaftlichen Eigentums entschieden.
Por Jakob Eisenreich 25 de mayo de 2025
Die neue Bundesregierung in Deutschland hat im Koalitionsvertrag vom 9. April 2025 ihre Absicht bekundet, den Körperschaftsteuersatz in Deutschland ab 2028 in fünf jährlichen Teilschritten um jeweils einen Prozentpunkt auf 10 % abzusenken. Davon könnte auch die sog. Immobilien-GmbH profitieren.
Por Maria Hönig 12 de mayo de 2025
Vermögende Familien poolen häufig aus verschiedensten Gründen ihr Vermögen oder Teile davon in kapitalistisch-geprägten Familiengesellschaften, unter anderem in einer Familien-AG. Der BFH hat sich nunmehr mit der steuerlichen Angemessenheit der Vorstandsvergütungen befasst.
Por Lena Brandl 4 de mayo de 2025
Unwirksamkeit von Verfallklauseln für gevestete virtuelle Optionsrechte bei Eigenkündigung
Por Maximilian Saller 27 de marzo de 2025
Investments von Family Offices und Vermögensverwaltungen in Private-Equity-Gesellschaften erfolgen regelmäßig steuerneutral, jedoch wird die Rückzahlung derartige Capital-Contributions als steuerlich definierte Einlagenrückgewähr in der Fonds-Praxis häufig zu Unrecht besteuert.
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