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FSR fordert neue Meldepflichten für Unternehmenstransaktionen

Verena Marx und Jakob Eisenreich • Feb. 08, 2024

„FSR“ Foreign Subsidies Regulation fordert neue Meldepflicht bei M&A Transaktionen – EU-Kommission kann Unternehmenszusammenschluss verhindern

Als Maßnahme zur Eindämmung von sog. Binnenmarkt-verzerrenden Faktoren hat die Europäische Kommission mit der EU-VO 2022/2560 i.V.m. der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 vom 10. Juli 2023 eine neue Meldepflicht für Unternehmen etabliert, welche einen Zusammenschluss planen und diesen mit Hilfe von drittstaatlichen Subventionen der Regierung oder anderen öffentlichen Stellen umsetzen wollen. Die Meldung muss dabei vor dem Zusammenschluss (d.h. ex ante) durchgeführt werden. Daran schließt eine Prüfung der EU-Kommission an, ob eine erhaltene Subvention wettbewerbsverzerrend ist und ob die beabsichtigte Transaktion freigegeben werden kann. Bei Verstoß gegen die Meldepflicht drohen Bußgelder bis zu 10 % des jährlichen Gesamtumsatzes einer Unternehmensgruppe.


Diese Meldepflicht hat folgenden Anwendungsrahmen:


  • Anwendungszeitpunkt: ab 12. Oktober 2023
  • Welche Unternehmen sind betroffen? Zusammenschlüsse (d.h. Fusionen, Erwerb alleiniger oder gemeinsamer Kontrolle, Gründung Joint Venture) von Unternehmen, die bestimmte Subventionen aus Drittstaaten erhalten; meldepflichtige sind sowohl Erwerber als ggf. auch Zielunternehmen (bei sog. „am ehesten wettbewerbsverzerrenden Subventionen“)
  • Schwellenwerte beim Unternehmen:
  • Die in der EU niedergelassenen Unternehmen haben 500 Mio. EUR Nettoumsatz auf dem EU-Binnenmarkt
  • Eines der beteiligten Unternehmen hat Subventionen von > 50 Mio. EUR erhalten
  • Angebote im Rahmen von Vergabeverfahren (> 250 Mio. EUR und > 4 Mio. EUR Zuwendung je Nicht-EU-Land)
  • Bei Vermutung, dass die beteiligten Unternehmen innerhalb von 3 Jahren vor dem Zusammenschluss Subventionen erhalten haben könnten
  • Konsequenz bei fehlender Meldung: es ist keine Transaktion ohne Freigabe der EU-Kommission möglich. Bei Durchführung der Transaktion ohne Freigabe durch die EU-Kommission drohen hohe Bußgelder in Höhe von bis zu 10 % des jährlichen Gesamtumsatzes einer Unternehmensgruppe.
  • Was muss gemeldet werden? Im Formular „FS-CO“ sind umfassende Ausführungen zur Transaktion vorzunehmen, angefangen mit der Nennung der wirtschaftlichen Gründe für den Zusammenschluss, den Wert der Transaktion und Finanzierungsquellen (FK, EK, Barmittel etc.). Zudem sind Unterlagen wie Berichte aus etwaigen Due Diligence Prüfungen einzureichen.
  • Ausnahmen: Unter anderem müssen folgende drittstaatliche finanzielle Zuwendungen nicht in die Tabelle eingetragen werden: Stundungen von Steuern oder SozV-Beiträgen, allgemeine Abschreibungs- und Verlustvortragsregelungen (sofern nicht auf bestimmte Wirtschaftszweige beschränkt); DBA-Steuerermäßigungen, Bereitstellung/Erwerb von Waren/DL zu normalen Marktbedingungen oder transparentem Vergabeverfahren, drittstaatliche finanzielle Zuwendungen < 1 Mio. EUR


Bei der Entscheidung, ob eine wettbewerbsverzerrende Subvention vorliegt (sog. „Balancing Test“), greift die EU-Kommission auf Risikokategorien zurück, die einen Indikator für überwiegend wahrscheinliches Vorliegen von Wettbewerbsverzerrung geben („most likely to distort the internal market“).


Indikatoren für eine überwiegend wahrscheinlich wettbewerbsverzerrend wirkende Subventionen liegen vor allem bei folgenden Sachverhalten vor:
für notleidende Unternehmen ohne Umstrukturierungsplan


  • die Zusammenschluss unmittelbar erleichtern
  • die Abgabe eines ungerechtfertigt günstigen Angebots ermöglichen
  • Ausfuhrfinanzierungen, die nicht in Einklang mit OECD-Übereinkommen über Exportkredite stehen
  • oder unbegrenzte Garantien (Höhe und Laufzeit)


Fazit:


Vor der Durchführung eines Zusammenschlusses muss beurteilt werden, ob Subventionen von öffentlichen Stellen zugeflossen sind, sofern das Unternehmen die Schwellenwerte zur Meldepflicht überschreitet und eine entsprechende Meldung abgegeben werden.


Quellen:

https://commission.europa.eu/strategy-and-policy/priorities-2019-2024/europe-fit-digital-age/european-industrial-strategy/foreign-subsidies-regulation_de

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32023R1441

https://competition-policy.ec.europa.eu/foreign-subsidies-regulation/practical-information_en#ref-5-format-of-notifications-and-templates



Autorin:


Verena Marx

Wirtschaftsprüferin

Steuerberaterin

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